Kooperation mit der Landwirtschaft

Mit der Festlegung von Wasserschutzgebieten entstehen für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Einschränkungen. Der Interessensausgleich zwischen den beteiligten Landwirten und Wasserversorgungsunternehmen erfolgt häufig zu spät oder unterbleibt. Hier gilt es, rechtzeitig konsensfähige Lösungen zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie mit folgenden Arbeiten:

  • Ermittlung und Beurteilung der Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche nach § 52 WHG in Wasserschutzgebieten
  • Erstellung und Umsetzung von Vorsorge- und Sanierungsplänen bei Grundwasserbelastungen mit Nitrat, Pestiziden, Keimen etc.
  • Agrarberatung für eine boden- und grundwasserschonende Landnutzung
  • Verwaltung von Kooperationsverträgen mit den landwirtschaftlichen Betrieben
  • Durchführung von Mediationsverfahren zum Interessenausgleich bei Konflikten